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Feuerwerk zu Silvester

Sicherheitstipps der Feuerwehr für den Jahreswechsel

Mit Tipps der Feuerwehr SICHER über den Jahreswechsel

Feuerwerk zu Silvester

Silvester ohne Böller und Raketen? Undenkbar! Denken Sie dabei aber immer an die Sicherheit. Ein Brand oder eine schwere Verletzung können schnell entstehen. Wir haben deshalb ein paar Sicherheitstipps zusammen gefasst um gut über den Jahreswechsel zu kommen.

 

Die meisten lassen es am Jahresende ordentlich krachen und gerade für die Kinder ist das Silvesterfeuerwerk das Beste am Abend, denn endlich dürfen sie einmal lange aufbleiben. Doch was als großer Spaß beginnt, kann bei falscher Anwendung den Aufenthalt in der Notaufnahme bedeuten. Jahr für Jahr ziehen sich die Menschen empfindliche Verletzungen zu, und das nur, weil sie die Gebrauchsanleitungen nicht beachten, ein paar Mal zu tief ins Sektglas geschaut haben oder noch schlimmer: weil sie Silvesterknaller der Marke Eigenbau verwendet haben.

 

Zudem brennen jedes Jahr zu Silvester ganze Dachstühle und Wohnungen ab, weil sich eine Rakete zufällig durch ein Fenster oder durch eine offene Balkontür verirrt hat. In den letzten Tagen vor dem Jahreswechsel kommt es zudem immer wieder zu kleinen Bränden durch das unerlaubte Spiel mit Feuerwerkskörpern.

Wie einfach es im Grunde ist, beim Silvesterfeuerwerk Verletzungen und Brände zu vermeiden, lesen Sie in den folgenden Tipps.

Silvester 2023
Verkauf: ab dem 28.12.2023

Anzünden: erst ab dem 31.12.2023

Tipp 1: Nur zugelassenes Feuerwerk kaufen

Das für Silvester erhältliche Feuerwerk darf ausschließlich an den letzten verkaufsoffenen Werktagen des Jahres in den Handel gelangen und ist vor dem 28.12. gar nicht zu kaufen. Raketen und Böller enthalten explosive Stoffe und dürfen in Deutschland nur mit gültiger Zulassung der BAM, der Bundesanstalt für Materialforschung und Materialprüfung, verkauft werden. Geprüfte Produkte erkennen Sie an der Markierung BAM-PI oder BAM-PII mit jeweils anschließender vierstelliger Registriernummer.

Tipp 2: Auf die Alterskennzeichung achten

Feuerwerkskörper mit der Kennzeichnung BAM-PII dürfen ausschließlich an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Das so genannte Jugendfeuerwerk mit der Kennzeichnung BAM-PI dürfen Jugendliche ab 12 Jahren erwerben.

Tipp 3: Kinder auf keinen Fall an die Feuerwerkskörper lassen

Natürlich möchten Kinder die Raketen am liebsten selbst zum Abschuss bringen. Dies dürfen sie aber selbst dann nicht, wenn die Eltern ihnen helfen, denn die Gefahren sind zu groß. Die brennende Zündschnur könnte unbemerkt den Ärmel entflammen oder Ihr Kind könnte vor lauter Faszination unvermittelt die Rakete in die Hand nehmen! Auch ältere Jugendliche dürfen mit PII gekennzeichnete Feuerwerkskörper nicht selbst entzünden, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Tipp 4: Nicht zugelassene Ware ist ordnungswidrig

Wenn Sie mit nicht zugelassenem oder selbst gebasteltem Silvesterfeuerwerk herumexperimentieren, verhalten Sie sich ordnungswidrig und werden für eventuelle Personenschäden und Sachschäden haftbar gemacht. Natürlich sollten Sie solche Böller und Raketen schon aus eigenem Interesse nicht verwenden. Denn Feuerwerkskörper, die mehr als die zugelassene explosive Masse enthalten, entwickeln eine unkontrollierte und gefährliche Sprengkraft.

Tipp 5: Die Gebrauchsanweisung lesen

Silvesterraketen werden nicht selten unterschätzt. Dass man sich aufgrund unsachgemäßer Handhabung jedoch lebensgefährliche Verletzungen am Kopf, Händen und Armen zuziehen kann, wird in der Partylaune meist vergessen. Lesen Sie daher unbedingt die Gebrauchsanweisung. Diese finden Sie in den meisten Fällen sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Knaller bzw. der Rakete.

Tipp 6: Feuerwerkskörper nur im nüchternen Zustand anzünden

Wer angeheitert ist, sollte das Silvesterfeuerwerk nicht selbst entzünden, denn ein erhöhter Alkoholpegel führt zu verlangsamten Reaktionen. Sprechen Sie sich daher mit Ihren Freunden und Familienmitgliedern ab, wer bis Mitternacht freiwillig nüchtern bleibt.

Tipp 7: Abfeuern nur auf freien Flächen

Schaffen Sie sich zum Abfeuern der Raketen so viel Platz wie möglich und achten Sie darauf, dass keine Häuser und Bäume die Flugbahn behindern. Balkone sind natürlich tabu. Ganz wichtig ist es, sämtliche Fenster, Terrassentüren und Balkontüren geschlossen zu halten. Achten Sie auch beim Werfen von Böllern darauf, dass Sie diese auf eine freie Fläche werfen.

Tipp 8: Für eine stabile Haltevorrichtung sorgen

​Man sieht es leider immer wieder: Mitten im Getümmel werden Raketen in lose Sektflaschen gesteckt und dann angezündet. Dass das Behältnis im Eifer des Gefechts einfach umkippen kann, wird dabei oft ignoriert (siehe Thema Alkohol). Graben Sie die Flaschen entweder in die Erde ein oder stellen Sie sie direkt in einen stabilen Getränkekasten. Nehmen Sie die Feuerwerkskörper beim Anzünden niemals in die Hand!

Tipp 9: Sofort auf Abstand gehen

Nach dem Anzünden der Raketen und Knallkörper sollten Sie sich schnell entfernen und einen großen Sicherheitsabstand einhalten. Diese Vorsichtsmaßnahme dient nicht nur dazu, Verbrennungen zu vermeiden, sondern schützt auch Ihr Gehör. Tragen Sie am besten Gehörschutz. Vor allen Dingen: Nehmen Sie kleine Kinder an die Hand. Halten Sie auch immer einen großen Abstand von so genannten Raketenbatterien.

Tipp 10: Blindgänger nicht noch einmal anzünden

Wenn Sie es mit einem Blindgänger zu tun haben, nehmen Sie Abstand, warten Sie fünf Minuten ab und löschen Sie den Feuerwerkskörper mit viel Wasser.

Tipp 11: Beugen sie vor

Halten Sie Fenster und Türen zum Jahreswechsel geschlossen!
Verwenden Sie beim Zünden von Tischfeuerwerk eine feuerfeste Unterlage!
Halten Sie Löschmittel bereit (Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher)!
Denken Sie an Ihre Haustiere und bringen diese in einen Schallgeschützen Raum (z.B. einen Kellerraum) und betreuen dieses wenn möglich!

Tipp 12: Verbote beachten

Zu guter letzt beachten Sie bitte die örtlich erlassenen Abbrennverbote von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Reetdach Häusern. Der Abstand zu solchen Gebäuden sollte mindestens 200 Meter betragen. Zudem kann die Ordnungsbehörde für bestimmte Bereiche weitere Abbrennverbote festsetzen. Informieren sie sich bei ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

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