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Einsatzberichte u. Nachrichten

Aktuelle Meldungen der Kreisfeuerwehr und der Feuerwehren im Landkreis Leer...

Was ist eigentlich mit Feuerkörben? - Kleines Feuer im eigenen Garten

In den letzten Tagen erreichten uns immer wieder Anfragen, ob das Feuer in einem Feuerkorb oder einer Feuerschale im eigenen Garten, trotz des Verbotes von Osterfeuern noch erlaubt ist. Wir wolle diese Frage deshalb gerne öffentlich beantworten.



Vielerorts sind in den letzten Jahren am Ostersamstag oder auch am Sonntag Menschen im Landkreis Leer zu Osterfeuern zusammen gekommen. Aufgrund der aktuellen Verordnungen ist dies in diesem Jahr leider nicht möglich. Auch kleinere private Osterfeuer wurde untersagt.


Aber spricht etwas gegen einen Feuerkorb im eigenen Garten? Diese Frage können wir mit einem klaren NEIN beantworten.


Der Betrieb eines Feuerkorbes oder einer Feuerschale im eigenen Garten mit den im Haushalt lebenden Personen ist trotz der Osterfeuerverbot weiterhin erlaubt. Die Voraussetzungen dafür ist natürlich, dass man sich dabei an die aktuelle Kontaktsperre hält.


Weiterhin gelten beim Feuerkorb an Ostern, die selben Regeln wie im ganzen Jahr. Damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt, haben wir die wichtigsten Regeln einmal zusammengestellt.


  • Als Feuerkorb oder Feuerschale gelten nur solche Geräte, die man als handelsüblich bezeichnen kann. Diese haben in der Regel Abmessungen von Max. 80cm im Durchmesser und in der Höhe. Denn nur diese sind nach dem Immissionsschutzgesetzes als genehmigungsfrei anzusehen.


  • Verbrennen Sie ausschließlich unbehandeltes und trockenes Holz oder Briketts. Zu feuchtes oder frisches Holz führt zu einer unschönen Rauchentwicklung. Ihre Nachbarn werden es ihnen Danken und auch das steht übrigens im Immissionsschutzgesetzes.


  • Das Verbrennen von Sträuchern und Gartenabfällen in einem Feuerkorb ist verboten.


  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Gebäuden, Hecken oder anderen brennbaren Gegenständen. Betreiben sie einen Feuerkorb nur im Freien (alles schon da gewesen)


  • Benutzen Sie keinen Brandbeschleuniger um das Feuer zu entzünden.


  • Halten Sie ein geeignetes Löschmittel bereit.


  • Bitte löschen Sie das Feuer nach der Verwendung der Feuerschale oder des Feuerkorbs mit Wasser, auch wenn keine Flammen mehr zu sehen sind. Zum einen ist die Asche meist noch sehr heiß, zum anderen können sich Glutnester in der Asche verbergen.


  • Bitte löschen Sie das Feuer bei starker Rauchentwicklung, bei starkem Funkenflug oder bei starkem Wind. Halten Sie bitte die aktuelle Wetterlage im Auge.


  • Zögern sie im Falles einer unkontrollierten Brandausbreitung nicht die Feuerwehr zu rufen.


Aufgrund des aktuellen Osterfeuerverbotes werden die Ordnungsbehörden gerade an Ostern vermehrt nach Feuern Ausschau halten. Sie müssten also damit rechnen, dass vielleicht mal jemand an die Tür oder das Gartentor klopft um nach dem rechten zu sehen.


Auch wenn es vielleicht, jetzt an Ostern besonders, schwierig ist. Halten Sie sich bitte trotz aller Geselligkeit mit einem Feuer im Garten, an die Kontaktbeschränkungen und laden nicht noch die Nachbarn oder Freunde mit ein.


Wir bleiben natürlich für Sie einsatzbereit. Bleiben Sie zu Hause und vor allem Gesund.

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