Lehrgangsplan der Kreisausbildung 2017
Motorsägenausbildung
Lehrgangsvoraussetzung
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Truppmann I Ausbildung / Grundlehrgang
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Mindestalter: 18 Jahre
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Arbeiten mit Motorsägen sind gefährliche Arbeiten. Sie dürfen nach § 7 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1) nur von geeigneten Personen, denen die damit verbundenen Gefahren bekannt sind, ausgeführt werden. Dies umfasst eine fachliche Eignung, siehe INFO-Blatt „Motorsägearbeiten – Ausbildung“, und eine körperliche Eignung (normales Hör- und Sehvermögen).
Allgemeine Hinweise zum Lehrgang
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Erster Lehrgangstag in Uniform mit Mütze
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Lehrgangsbeginn am 1. Abend um 19:00 Uhr
Mitzubringen ist (auch für die praktische Ausbildung)
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Schreibzeug
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Einsatzkleidung gem. gesetzl. Bestimmungen
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Feuerwehr-Haltegurt
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Gesichtsschutz (mind. Helmvisier)
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Gehörschutz (mind. Ohrstöpsel)
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Hosen oder Beinlinge mit geprüften rundumlaufenden Schnittschutzeinlagen nach DIN EN 381 Teil 5 Form C
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Motorsäge
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Motorsägenwerkzeug mit Ersatzkette
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Ersatzkanister mit Betriebsstoffen
Besonders angepasst für den Umgang mit der Motorsäge ist die Kombination aus „Waldarbeiterhelm“ mit Gehör- und Gesichtsschutz nach § 4 Abs. 3 UVV „Forsten“ (GUV-V C51). Diese Kombination hat eine optimierte Schutzwirkung: Der Gesichtsschutz kann nicht beschlagen, Abgase können sich nicht dahinter stauen und der Gehörschutz ist direkt am Helm angebracht.
Besonderes
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Da es sich beim 2. Lehrgangstag um die praktische Ausbildung
an der Motorsäge in einem Waldstück handelt, kann die Durchführung
witterungsbedingt verschoben werden.
Die Ausbilder werden darüber informieren.
Max. Teilnehmerzahl
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16 Feuerwehrmitglieder
Lehrgangsleiter:
Lehrgänge in 2017
24. Motorsägenlehrgang
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13. Jan. 2017 - Freitag
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14. Jan. 2017 - Samstag
25. Motorsägenlehrgang
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10. März 2017 - Freitag
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11. März 2017 - Samstag
26. Motorsägenlehrgang
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31. März 2017 - Freitag
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01. April 2017 - Samstag
27. Motorsägenlehrgang
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01. Sep. 2017 - Freitag
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02. Sep. 2017 - Samstag
Abgesagt
28. Motorsägenlehrgang
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03. Nov. 2017 - Freitag
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04. Nov. 2017 - Samstag